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Winterreifen für das Volk – Resümee einer Verordnungsnovelle

Winterreifen für das Volk – Resümee einer Verordnungsnovelle

Die Winterreifenpflicht hat den Reifenherstellern im Winter 2010/2011 eine prächtige Saison beschert. Zum Ende der Saison ziehen wir ein erstes Resümee und tragen die wichtigsten Fakten rund um die neue Winterreifenpflicht noch einmal für euch zusammen.

Zur Klarstellung: eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nach wie vor nicht. Bei der viel zitierten „Winterreifenpflicht“ handelt es sich lediglich um eine in der StVZO verankerte Verhaltensvorschrift die ausschließlich bei bestimmten Witterungsbedingungen zum tragen kommt. So greift die neue Regel im Grunde genommen sogar ganzjährig, weshalb es auch kein spezifisches Reifenwechsel-Pflichtdatum gibt, sondern lediglich einen Passus der vorschreibt, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf.

Riskiert man also ab diesem Jahre per se Bußgelder und Knöllchen wenn man im Winter ohne einen frischen Satz Winterreifen unterwegs ist? Solange das Wetter mitspielt nicht, doch sobald der erste Bodenfrost da ist, wird es unter Umständen teurer, denn wer im Tiefschnee mit Sommerreifen erwischt wird muss mit einem Bußgeld von 40 EUR, wer sich als rollendes Verkehrshindernis übt sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 80 EUR rechnen. Hinzu kommt, dass viele Versicherer Sommerreifen-Fahrern im Winter oftmals eine gewisse Fahrlässigkeit unterstellen und somit im Fall der Fälle Ihre Zahlung reduziert.

Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte von nun an einen vernünftigen Satz Winterreifen mindestens aber Ganzjahresreifen im Keller stehen haben. Wer hierbei ordentlich sparen will nutzt einen Reifen Preisvergleich im Internet. Wichtig in diesem Zusammenhang: weder das M+S (Matsch- und Schneereifen) Symbol, noch das Bergpiktorgramm mit Schneeflocken stellen in diesem Zusammenhang ein  Qualitäts- oder Gütesiegel dar – sie dienen lediglich der Kennzeichnung.

Wer auf einen Satz gebrauchte Winterreifen zurückgreifen möchte, sollte auf die Profiltiefe achten. Zwar ist in Deutschland gesetzlich eine Mindestprofiltiefe von lediglich 1,6mm vorgesehen, doch leidet der Grip ab unter 4 mm bereits immens, so dass die Sinnfälligkeit der Investition in Frage gestellt werden dürfte. In Österreich gelten zudem Reifen mit einer Profiltiefe von unter 4 mm als Sommerreifen, so dass man auch mit einem guten Winterreifen unter umständen nicht mehr sämtliche Passstrassen passieren darf.

Wer also sparen will kauft Ganzjahresreifen, wer zu jeder Jahreszeit mit ordenltich Grip durch Deutschlands kurvige Strassen gleiten möchte, der kommt seit letzten Jahr nicht mehr um einen vernünftigen Satz Winterreifen herum.

[Text: Christian für Caracho.tv]
[Fotos: Caracho.tv]

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